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Wichtige Informationen für Sie!
Nachweis zu den Informationspflichten gemäß Abschnitt 4 / §
11 Versicherungsvermittlerverordnung.
Maklervollmacht
Der Makler wird beauftragt und bevollmächtigt, den Kunden gegenüber
der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten.
Versicherungsmaklervertrag
Der Auftraggeber betraut den Makler mit der Wahrnehmung seiner Versicherungsangelegenheiten.
Diese Betreuung erstreckt sich auf die künftig vom Makler vermittelten
Versicherungsverhältnisse.